Maklerverkauf
Aus Verkaufslexikon
Verkauf, der über einen Makler bzw. Handelsmakler erfolgt.
Handelsmakler sind Vermittler. Sie handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
Nach den §§ 93-104 HGB befassen sie sich mit der Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung
oder Veräußerung von Gegenständen,
die im Rahmen des Handelsverkehrs und damit der Märkte eine Rolle spielen
(Waren, Wertpapiere, Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete).