Verhandlung

Aus Verkaufslexikon
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Als Verhandlung wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen,

soziologischen und privat-emotionalen Bereich des menschlichen Zusammenlebens

ein Interessensausgleich verstanden,

durch den sich widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien

mit Hilfe von Kommunikation und Strategie ausgeglichen werden sollen.

Charakteristisch und als Abgrenzung gegenüber Kriegerischer Intervention

ist die Tatsache,

dass mehrere Seiten von Beginn an bereit sind

Zugeständnisse zur Schaffung eines Kompromisses für den,

zumindest teilweisen, Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.