Verhandlung
Aus Verkaufslexikon
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Als Verhandlung wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen,
soziologischen und privat-emotionalen Bereich des menschlichen Zusammenlebens
ein Interessensausgleich verstanden,
durch den sich widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien
mit Hilfe von Kommunikation und Strategie ausgeglichen werden sollen.
Charakteristisch und als Abgrenzung gegenüber Kriegerischer Intervention
ist die Tatsache,
dass mehrere Seiten von Beginn an bereit sind
Zugeständnisse zur Schaffung eines Kompromisses für den,
zumindest teilweisen, Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.