Provision

Aus Verkaufslexikon
Version vom 28. Januar 2007, 12:03 Uhr von Mios (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Provision (v. lat. providere = vorsorgen, sorgen für) ist das Entgelt für eine verkäuferische

oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden z. B. über eine Versicherungsgesellschaft

an den Vermittler (meistens Handelsvertreter oder Handelsmakler) gezahlt. Provisionen sind grundsätzlich

umsatzsteuerpflichtig, bisher (2005) ausgenommen Versicherungs-, Investment- und

Bausparvermittlungsprovisionen. Synonym wird der Begriff der "Courtage" verwendet.